- Werbegeschenk
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Wẹr|be|ge|schenk 〈n. 11〉 Geschenk, das als Werbung (für ein Produkt od. eine Firma) an Kunden verteilt wird* * *
Wẹr|be|ge|schenk, das:Geschenk, das zu Werbezwecken an Kunden u. Geschäftsfreunde verteilt wird.* * *
Werbegeschenk,Werbegabe, mit dem Namen beziehungsweise einer Marke des Werbenden versehene unentgeltliche Zuwendung an Händler und Kunden, die im Gegensatz zur Zugabe von einem Handelsgeschäft unabhängig ist. Werbegeschenke dienen auch nicht, wie die Warenproben, einem Erprobungszweck. Werbegeschenke in wert- und mengenmäßig nicht vertretbarem Umfang, eine mit der Schenkung verbundene Kaufverpflichtung (psychologischer Kaufzwang) oder Zweckgeschenke wie leistungsbezogene Schmiergelder gelten als unlauterer Wettbewerb. Steuerrechtlich (§ 4 Absatz 5 EStG) dürfen Werbegeschenke (unentgeltlichen Vermögenszuwendungen) insgesamt 75 DM pro Jahr und Empfänger nicht überschreiten.* * *
Wẹr|be|ge|schenk, das: Gegenstand, der (zu Weihnachten, zum Geschäftsjubiläum) in entsprechender Stückzahl an Kunden u. Geschäftsfreunde verteilt wird.
Universal-Lexikon. 2012.